Bei gesetzlich versicherten Patienten
Sofern es zeitlich möglich ist, bekommen Sie einen Termin für das Erstgespräch. Leider bin ich aktuell so sehr ausgebucht, dass ich Sie zunächst auf die Warteliste aufnehme. Sobald vorherige Therapien beendet werden und dadurch neue Therapieplätze entstehen, nehme ich erneut Kontakt zu Ihnen auf.
Zum Erstgespräch kommen Sie bitte nur mit Ihrer Krankenversicherungskarte. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Psychotherapeutische Sprechstunde
In der psychotherapeutischen Sprechstunde soll vorab geklärt werden, ob eine behandlungsbedürftige Symptomatik vorliegt und ob eine Indikation für eine Psychotherapie besteht. Insgesamt können bis zu drei Sprechstunden durchgeführt werden.
Probatorik
Sie können vier weitere „Probesitzungen“, also Probatorik Stunden in Anspruch nehmen. Ziel der Probatorik ist, zum einen die Abklärung der Diagnostik und zum anderen Ihre Krankheitseinsicht, Ihre Motivation für die Therapie, sowie die Erstellung eines Behandlungsplans.
Ärztliche Konsultation
Das ärztliche Konsiliarbericht dient der Abklärung, ob aus ärztlicher Sicht eine Kontraindikiation für die Therapie besteht und wird später dem Antrag beigefügt. Ausschluss organischer Krankheiten, die gegen eine Psychotherapie sprechen könnten und Überprüfung notwendiger medizinischer Mitbehandlung. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen während der Sitzung ausgehändigt.
Therapieantrag
Je nach Art und Schwere der Symptomatik wird bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Kurzeittherapie, von insgesamt 24 Sitzungen, oder eine Langzeittherapie, von insgesamt 60-80 Sitzungen, beantragt. Dies ist jedoch nur als Orientierung zu verstehen. Die Dauer hängt selbstverständlich von Ihrer individuellen Situation und vom jeweiligen Krankheitsbild ab.
In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich 50 Minuten statt.
Bei privatversicherten Patienten
Bei privatversicherten Patienten hängt der formale Ablauf von den individuellen Vertragsbedingungen ab.